Das HANDELSRECHT ist ein Teilgebiet des Zivilrechts,
das sich mit dem Recht der Kaufleute beschäftigt.

In der Europäischen Union ist das Handelsrecht in großen Teilen durch Richtlinien harmonisiert.

In Deutschland ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch und seinen Nebengesetzen geregelt.
Kaufleute unterliegen in Deutschland und weltweit einem Sonderrecht,
das Teilgebiete ihrer Geschäftstätigkeit regelt.
Diese Teilgebiete sind in Spezialgesetzen wie dem Handelsgesetzbuch,
dem Scheckrecht und Wechselrecht enthalten.
Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem HGB abhängig von der
Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte.

Handelsrecht gilt nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für Handwerk,
Industrie, Urerzeugung und die Gruppe der Dienstleister außerhalb der freien Berufe.

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